Schöffen und Jugendschöffen werden für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt. Lemgoer Bürgerinnen und Bürger nehmen so am Amtsgericht Lemgo und am Landgericht Detmold als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teil. Schöffen üben das Richteramt während der Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichter aus.
Als Voraussetzung müssen die Bewerberinnen und Bewerber um dieses Amt in Lemgo wohnen und zu Beginn der Wahlperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Der Rat der Alten Hansestadt Lemgo und der Jugendhilfeausschuss legen dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht eine Vorschlagsliste vor, aus der die Schöffen gewählt werden.
Die nächste Schöffenwahl für die Strafkammern des Landgerichts Detmold und für die gemeinsamen Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Detmold findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 statt. Wenn Sie sich für das Schöffenamt interessieren, können Sie sich bis zum 28.04.2023 bewerben.
Weitere Infos für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen, gibt es im Stab Ratsangelegenheiten, Rathaus, Frau Petkau, Telefon 213-281, E-Mail: a.petkau(at)lemgo.de.
Informationen zu dem Amt eines Jugendschöffen erhalten Sie im Geschäftsbereich Jugend und Schule, Schmiedeamtshaus, Frau Bolduan, Telefon: 213-431, E-Mail: n.bolduan(at)lemgo.de.
Auch finden Sie weitere Informationen unter www.schoeffenwahl.de
Hier finden Sie die Bewerbungsformulare: