Schiedsmänner und Schiedsfrauen werden vom Rat für jeweils 5 Jahre gewählt und sind ehrenamtlich tätig. In Lemgo sind 2 Schiedsleute bestellt.
Sie haben die Aufgabe, bei verschiedenen strafrechtlichen Verfahren, wie z. B. Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch zur Vermeidung von Gerichtsverfahren zunächst eine Schlichtung herbeizuführen.
Das gleiche gilt für Zivilstreitigkeiten, wie z. B. bei Problemen an der Gartengrenze bezüglich Überwuchses.
Informationen zum Schiedsamt in Lemgo finden Sie hier
Weitere Infos:
www.schiedsamt.de
www.streitschlichtung.nrw.de