Seit dem 01. Juli 2011 gibt es den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Der BFD ersetzt den Zivildienst.
Grundlage | Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) |
Einsatzbereiche | Sport, Sozialer Bereich, Ökologischer Bereich, Kultur, Integrationsarbeit u. a. |
Berechtigte | Bürger/innen, die die Pflichtschulzeit absolviert haben, keine Altersgrenze nach oben |
Dauer | 6 – 18 Monate, in Ausnahmefällen mit besonderem pädagogischem Konzept 24 Monate möglich |
Arbeitszeit | in der Regel Vollzeit (40 Std. pro Woche), Teilzeit (20 Std. pro Woche) für Personen über 27 Jahre möglich |
Taschengeld | bis 330 EUR monatlich |
Voraussetzungen für den Träger | Es ist eine staatl. Anerkennung erforderlich. Die Betreuung der Freiwilligen muss durch Fachkräfte erfolgen. Eine kostenlose Schulung der Freiwilligen muss gestellt werden. Es gilt allg. Arbeitsrecht. Den Freiwilligen stehen 26 Tage Urlaub im Jahr zu. Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung sind bei Bedarf zu stellen. |
Vertrag | ist erforderlich |
Versicherung | Zahlung von Sozial- und Unfallversicherungsbeiträgen erfolgt durch den Träger |
Staatliche Förderung | Erstattung von Kosten für pädagogische Begleitung u. a. durch den Bund |
Sonstige Förderung | An wenigen Hochschulen gibt es Vorteile für Studenten, die den BFD absolviert haben. |
Weitere Infos | www.bundesfreiwilligendienst.de |