Versicherungssschutz
In Nordrhein-Westfalen sind ehrenamtlich engagierte Personen gegen Unfall- und Haftpflichtschäden versichert, wenn kein anderer Versicherungsschutz besteht.
Weitere Infos: www.unfallkasse-nrw.de
Steuerfreiheit
Der Staat fördert ehrenamtliches Engagement auch durch Steuerbefreiung, z. B. für Übungsleiterpauschalen bis zu einem festgelegten Betrag pro Jahr.
Weitere Infors: www.engagiert-in-nrw.de
Gebührenbefreiung
Für die Erteilung von Führungszeugnissen sollen ehrenamtlich Tätige ab Juni 2012 unter bestimmten Voraussetzungen eine Gebührenbefreiung erhalten.
Weitere Infos: www.bundesjustizamt.de
Engagementnachweis
Durch ehrenamtliche Tätigkeit erwerben Menschen Fähigkeiten und Qualifikationen, die auch außerhalb dieser Tätigkeit von Bedeutung sein können. Das Land Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit sozialen Trägerorganisationen, sowie Arbeitgeber- und Wirtschaftsvertretern den Engagementnachweis eingeführt, der auch für die berufliche Entwicklung von Nutzen sein kann.
Weitere Infos: www.engagiert-in-nrw.de
Anerkennung von Arbeitsleistung durch bürgerschaftlichem Engagement bei Fördermitteln
Das Land NRW hat am 18.06.2012 eine Richtlinie erlassen, wonach bürgerschaftliches Engagement als Arbeitsleistung in Abrechnungen von Fördermitteln des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales anerkannt werden kann.
Weitere Infos: recht.nrw.de
Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes
Der Deutsche Bundestag hat am 01.02.2013 das "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes" beschlossen. Am 01.03.2013 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft, einige der darin enthaltenen Änderungen jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Weitere Infos hier